Menschliche und wirtschaftliche Kosten reduzieren
Psychische Erkrankungen nehmen zu und bedeuten für die Betroffenen erhebliches Leid. Der wirtschaftliche Schaden ist hoch. Laut OECD Report „Health at a Glance 2018″ gehen in Europa Produktionsverluste von 240 Milliarden auf Fehlzeiten durch psychische Erkrankungen zurück. Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (§5,6f ArbSchG). Richtig umgesetzt ist sie ein Gewinn für das Unternehmen und die Beschäftigten. Das Instrument eignet sich, um das Thema psychische Gesundheit aus der Tabuzone zu holen und Arbeit so zu gestalten, dass die Menschen leistungsfähig sind und Freude daran haben.
Psychische Belastung ≠ Beanspruchung
Belastungen gehören zum Leben. Wie wir sie meistern und ob sie zu einer (Über-) Beanspruchung führen, hängt von den Ressourcen ab. Es ist wie beim Wetter: Manchmal stürmt es gewaltig, doch ob dies einen Baum umwirft, ist abhängig von seinen Wurzeln. Wenn die stark genug sind, bleibt er stehen. Deshalb legt unsere Gefährdungsbeurteilung den Fokus auf die Einflussfaktoren im Unternehmen und die tatsächliche Beanspruchung, also die Auswirkungen, die die Belastung auf die Mitarbeitenden hat. Die Einflussfaktoren sind die Stellschrauben, um die empfundene Last zu reduzieren und Ressourcen zu stärken.